Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen? Ja klar, aber nur mit diesen Sicherheitsvorschriften

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Gestern habe ich euch über meine persönlichen wichtigsten Reisebegleiter und Beauty Must-Haves für unterwegs berichtet, auf die ich während einer Kurzreise in meiner Handtasche nicht verzichten möchte. Auch wenn ich ein oder zwei Nächte in einer anderen Stadt verbringe und nur Handgepäck dabei habe, kann ich bei Flugreisen nicht auf bestimmte Flüssigkeiten verzichten.

Augen-Make-Up-Entferner, Deo, Zahnpasta oder mein Parfum dürfen dabei nicht fehlen und wenn man folgende Sicherheitsvorschriften beachtet, braucht man nicht auf seine Pflegeprodukte verzichten.

Sicherheitsbestimmungen des Handgepäcks mit Flüssigkeiten bei Flugreisen

Derzeit dürfen maximal 100ml einer Flüssigkeit oder eines ähnlichen Stoffes ins Handgepäck. Alle Flüssigkeiten zusammen müssen in einem wieder verschließbaren (z.B. mit Zipperverschluß), durchsichtigen 1-Liter-Plastikbeutel verstaut werden. Pro Person ist nur ein Beutel im Handgepäck erlaubt.

Keine Regel ohne Ausnahme. Zusätzlich zu den oben genannten Mengen ist Folgendes erlaubt:

– Im Duty Free Shop oder On-Board-Verkauf erworbene und dort versiegelte/verpackte Flüssigkeiten (Bei Flügen von und in die USA muss aber auch bei der Mitnahme von Duty-Free-Artikeln mit Restriktionen gerechnet werden. Wer plant, am Flughafen einzukaufen, sollte sich vorher dort über Bedingungen informieren)
– Babynahrung, -milch, oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder
– persönlich verschriebene Medikamente,
– andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder Sprays)
– Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z.B. Insulin oder auch Säfte)

Hier eine Übersicht:

Sicherheitsbestimmungen des Handgepäcks mit Flüssigkeiten bei Flugreisen

Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter übersteigt und bei denen es sich nicht um Medizin, Spezialnahrung oder zollfreie Ware handelt, müssen weiterhin mit dem normalen Gepäck aufgegeben werden. Die Sicherheitsbestimmung spricht von „Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen“. Hierunter sind alle Substanzen zu verstehen, welche bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (zum Beispiel Pasten, Lotionen, Suppen sowie Streichkäse/-wurst, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum, weitere Kosmetik- und Toilettenartikel, Gels, Cremes, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen).

Die oben genannten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr. Bestimmungen können sich jeder Zeit ändern und/oder temporär erweitert werden. Weitere Informationen gibt es auch beim Bundesinnenministerium unter www.bmi.bund.de oder bei der jeweiligen Fluggesellschaft.

PS: Ganz oben im Bild seht ihr meine persönliche durchsichtige Kosmetiktasche, die ich mit auf Flugreisen ins Handgepäck nehme.


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